- Daniel Zürcher
Teilliberalisierung der Siedlungsabfallentsorgung für Unternehmen (VVEA)
Aktualisiert: 12. Juni 2020
Neudefinition Siedlungsabfälle für Unternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen.

Ab 01.01.2019 tritt eine Änderung der Zuständigkeiten für die Entsorgung von Siedlungsabfällen in Kraft. Gesetzliche Grundlage dafür ist eine Änderung der Definition was gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) unter den Begriff "Siedlungsabfälle" fällt und somit dem Entsorgungsmonopol der Ge
meinden unterstellt ist.
Wer ist betroffen?
Was muss verändert und angepasst werden ?
Welche Möglichkeiten haben wir?
Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
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